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++ 7 | 8485 Zeichen | Artikel vom: 03. 06. 2006   Druckversion

Pressemitteilung der Fraktion Linke Liste Wiesbaden

Handeln gegen Rassismus ist Bürgerpflicht vom 2. Juni 2006

Stadtverordnetenversammlung will nichts von Stadt vs. antifaschistischer Courage hören...LiLi Antrag wurde abgelehnt..

Stadtverordnetenversammlung will nichts von Stadt vs. antifaschistischer Courage hören...LiLi Antrag wurde abgelehnt..

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1.6.2006 beantragte die Fraktion Linke Liste die Behandlung eines Dringlichkeitsantrages „Rücknahme eines Bußgeldes und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens“.



Hintergrund: Im März dieses Jahres verhängten die Ordnungsbehörden der Stadt Wiesbaden gegen einen Bürger für das Unkenntlichmachen von Nazi-Propaganda ein Bußgeld über 35 EURO. Die Begründung laut Wiesbadener Gefahrenabwehrverordnung: das Überkleben eines rassistischen Aufklebers mit einem anderen sei Werbung und damit ordnungswidrig. Konsequenz: das Entfernen faschistischer Propaganda aus dem Wiesbadener Straßenbild wurde zum Anlass für eine Bestrafung des couragierten Bürgers genommen!

Der Betroffene legte formal Widerspruch ein und äußerte in einem Leserbrief seine Kritik am fehlenden politischen Fingerspitzengefühl der Hilfspolizisten. Daraufhin erhielt er eine polizeiliche Vorladung: auf Antrag der Stadt Wiesbaden werde gegen ihn wegen „übler Nachrede / Beleidigung“ ermittelt. Ende Mai kam die Ablehnung seines Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid; zahlen soll er nun 60,60 EURO.

In der Stadtverordneten-Versammlung widersprach Herr Dezernent Grella der Zulassung des Dringlichkeitsantrages: der Sachverhalt betreffe ein laufendes Verwaltungsverfahren. Diese ausschließlich formale, der politischen Bedeutung des Geschehens in keiner Weise gerecht werdende Argumentation machte sich auch Stefan Burghardt (Bündnis 90/Die Grünen) zu eigen: Es gehe nicht an, Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsverfahren zu beantragen ... Ergebnis: alle Parteien im Rathaus außer der Linken Liste und der BLW (diese enthielt sich) lehnten eine Zulassung des Dringlichkeitsantrages ab.

Die Linke Liste sieht aktives Handeln gegen Rassismus und Rechtsextremismus als Bürgerpflicht an. Wir halten es für notwendig, rassistische Propaganda im öffentlichen Raum zu entfernen – und zwar durch Bürger/innen ebenso wie durch die Verwaltung!

Wir fordern deshalb weiter die Rücknahme des Bußgeldes und die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

 

Mechthilde Coigné, Stadtverordnete

____________________________________

Der Dringlichkeitsantrag im Wortlaut:

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Angelika Thiels

 

- im Hause -

 

1. Juni 2006

 

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1.Juni 2006

 

 

Rücknahme eines Bußgeldbescheides und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens!

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Anordnung des Bußgeldes gegen einen Bürger zurückzunehmen, mit dem dieser bestraft werden soll, weil er einen auf einem (privaten) Zigarettenautomaten angebrachten Aufkleber mit neonazistischer Propaganda mit einem „Werbe-Aufkleber“ eines Cafés überklebte.

 

Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das laufende Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede / Beleidigung“ gegen diesen Bürger eingestellt wird, das nach einem Leserbrief dieses Bürgers eingeleitet wurde, in dem dieser sich in diesem Zusammenhang zum Verhalten zweier Hilfspolizisten kritisch äußerte.

 

 

 

 

gez. Hartmut Bohrer

f.d.R. Evelyn Zell

Fraktionsvorsitzender

Fraktionsgeschäftsstelle

 

_________________________________ 

 

 

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