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Eure Unterstützung könnte so aussehen: Ihr schickt eine Email mit der pdf-Datei als Anlage an diese Adresse: petitionen@ltg.hessen.de mit dem folgenden Text: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Petition ist dieser Mail als Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift durch Nennung des Namens) Wenn ihr wollt und Zeit habt, könnt ihr natürlich auch einen eigenen Text entwerfen. Aber immer freundlich, zumindest höflich bleiben. Wenn ihr die Unterstützung dem Petitionsausschuss per Fax mitteilen wollt, könnt ihr den Text ja etwas abändern. Da es nicht darum geht, die Sachbearbeiter dort zu verärgern, schickt das Fax bitte ohne die Petition ab. Die Fax-Nr. des Petitionsausschusses: 0611 / 350 459 Hier die Petition im Wortlaut: (ggf. markeiren und in ein word-doc. kopieren) Bündnis für Bleiberecht Hanau, 18. Juli 2006 Petition zugunsten einer humanitären Aufenthaltsregelung der Familie Akbulut, wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Hof Reith - im Einzelnen: Ali Akbulut, geb. am 1.1.1942 Fatma Akbulut, geb. am 1.1.1948 Serif Akbulut, geb. am 1.1.1986, z.Zt. untergebracht in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden Sehr geehrte Damen und Herren, im Vertrauen auf eine sorgfältige Prüfung dieser Petition durch den Petitionsausschuss möchten wir auf einige Aspekte im Hinblick auf die bisherige ausländerrechtliche Behandlung der Anträge auf Feststellung „inlandsbezogener Abschiebehindernisse“ bezüglich der Mutter Fatma Akbulut sowie zur Frage der Integration des Sohnes Serif Akbulut hinweisen. Uns sind die bisher eingereichten Petitionen v. 15.11.2003 und v. 25.5.2006 bekannt wie auch die Gründe, die zur Ablehnung der ersten Petition durch das Hessische Innenministerium und zur Nichtbehandlung der zweiten Petition in Ihrem Gremium geführt haben. Aktuell sehen wir einen neuen Sachverhalt darin, dass die Gesundheit, möglicherweise das Leben von Frau Fatma Akbulut unmittelbar durch den bisherigen Versuch und die weiter verfolgte Absicht des Regierungspräsidiums Darmstadt, ihren derzeit in Abschiebehaft sit-zenden Sohn Serif Akbulut sowie auch sie selbst und ihren Ehemann abzuschieben, gefährdet ist. Wir regen deshalb zunächst an, dass der Petitionsausschuss der zuständigen Ausländer-behörde empfiehlt, zur Klärung des Gesundheitszustands von Frau Fatma Akubulut zunächst ein amtsärztliches Begutachtung durchführen zu lassen. Bis dahin sollten Frau Akbulut, ihr Ehemann und ihr Sohn weiterhin geduldet werden. Serif Akbulut sollte aus der Abschiebehaft entlassen werden, um die akuten Ängste und die damit verbundenen Gefahren für das Leben seiner Mutter zu mindern. Darüber hinaus sehen wir in der durch aktuelle Lehrstellen- bzw. Arbeitsstellenangebote belegten Möglichkeit, dass Serif Akbuluts offensichtlich erfolgreiche sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration nun auch in wirtschaftlicher Hinsicht verwirklicht werden kann, ebenfalls einen neuen Sachverhalt, der mit Blick auf den laufenden Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu prüfen ist. Fatma AkbulutAm vergangenen Samstag war Frau Fatma Akbulut als Notfall in der Klinik für Psychiatrie der Main-Kinzig-Kliniken in Schlüchtern stationär aufgenommen worden, da die sie betreuenden Verwandten sich angesichts ihres Gesundheitszustandes nicht mehr anders helfen konnten. Sie befürchteten, dass Frau Akbulut sich etwas antun könnte. Frau Akbuluts Zustand hat sich einerseits aus Sorge um ihren Sohn Serif, der in Abschiebehaft sitzt, und andererseits aufgrund panischer Angst, selbst abgeschoben zu werden, dramatisch verschärft. Frau Akbulut leidet - nach übereinstimmenden ärztlichen Aussagen - an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), deren Folge unter Anderem bei Aufregung plötzliche Anfälle mit Be-wusstlosigkeit und teils schweren Stürzen sind. Am Tag der später abgebrochenen Abschiebung ihres Sohnes Serif am 7.7.2006 erlitt Frau Akbulut einen solchen Anfall. Der Anlass war, dass sie morgens um 7 Uhr im Hof der Unterkunft die Polizeibeamten erblickte, die ihren Sohn zur Abschiebung abholen sollten. Einen zweiten Anfall erlitt Frau Akbulut, als sie erfuhr, dass ihr Sohn im Gefängnis sei. Am vergangenen Freitag Mittag besuchte Frau Marion Bayer, Mitglied des Unterstützerkreises der Familie und eine Freundin ihres Sohnes, Fatma Akbulut bei den Angehörigen, die sie derzeit betreuen. Frau Bayer hatte zuvor ihren Sohn Serif in der Abschiebehaft in Wiesbaden besucht und wollte seiner Mutter darüber berichten. Von diesem Gespräch fertigte Frau Bayer ein Protokoll an, von dem hier zunächst einige Auszüge wiedergegeben werden: „Ich frage sie, was Freitag morgen passiert ist. Sie sagt, sie könne immer nicht schlafen. Sie sei wach gewesen und immer hin und hergelaufen. Seit sie wisse, dass sie geholt werden könne, könnte sie nicht mehr schlafen und müsste immer laufen. Um vielleicht sieben Uhr morgens habe sie im Hof Polizei gesehen. Sie habe Angst gehabt. Sie wollte sich verstecken, aber sie konnte nicht. Sie habe zu stark gezittert, sie konnte nicht mehr weiterlaufen, sie sei hingefallen und dann könne sie sich an nichts erinnern. Sie lehnt sich stark zur Seite um zu zeigen, wie sie hingefallen ist.“ „Sie sagt, ab dem Nachmittag könne sie sich wieder erinnern. Ihre Schwiegertochter sei bei ihr gewesen und habe ihr gesagt, dass Serif mitgenommen wurde. Sie wiederholt mehrfach, sie habe große Angst um ihn, dass er geschlagen werde wie die anderen. Sie sehe dann immer, wie die anderen geschlagen worden sind. Sie selbst sei auch geschlagen worden. Aber das schlimmste sei immer, im Kopf zu sehen, wie die anderen geschlagen werden.“ „Wir sprechen darüber was in den letzten Tagen passiert ist. Sie erzählt, dass sie noch einmal umgefallen ist, als ihr die Schwiegertochter erzählt hat, dass Serif im Gefängnis ist. Sie dürfe nicht mit ihm sprechen [*], wenn jemand anruft und sagt, was mit Serif ist, tun die anderen ganz heimlich. Sie denken, sie sei zu krank und zu alt und dürfe nichts wissen. Sie glaube, Serif sei schon nicht mehr in Deutschland sondern in der Türkei und man sage ihr nichts davon, weil sie sich dann etwas antun würde. Sie sagt, sie könne nicht ohne Serif sein. Er habe sich um alles gekümmert und alles für sie ge-macht. Nur zu ihm habe sie Vertrauen. Sie habe immer Unruhe in sich, sie stehe auf und müsse immer laufen. Sie stehe auf und lege sich hin, immer wieder. Sie könne nicht mehr schlafen seit Freitag. Wenn sie zu viel denken müsse, werde ihr schwinde-lig, sie habe dann Angst, dass sie sich nicht schnell genug verstecken könne und wie-der umfalle. Manchmal komme die Angst so plötzlich, sie sei auch schon in der Bade-wanne umgefallen. Sie habe sich manchmal sehr wehgetan.“ [* Nach Rückfrage bei Frau Bayer erklärte diese, dass gemeint sei, dass Fatma Akbu-lut keinen Kontakt zu ihrem Sohn aufnehmen könne.] Das vollständige Protokoll ist als Anlage beigefügt. Idris Akbulut, ein weiterer Sohn Fatma Akbuluts, der ebenfalls in der Schlüchterner Unterkunft lebt, bestätigte deren Aussage: er habe, während sein Bruder von der Polizei abgeholt wurde, nach seiner Mutter geschaut und diese bewusstlos auf dem Boden vorgefunden. Sie sei dann noch etwa 15 Minuten bewusstlos gewesen. Er habe dann seine Frau geholt, damit sie sich um die Mutter kümmere, und sei selbst nach Hanau und zum Flughafen gefahren, um gegen die Abschiebung von Serif zu protestieren. Seine Frau habe später erzählt, die Mutter sei noch stundenlang verwirrt und nicht ansprechbar gewesen. Dies komme oft vor nach solchen Anfällen. Die Angehörigen berichteten am Samstag, dass Frau Akbulut durch das Gespräch mit Marion Bayer sehr aufgewühlt gewesen sei, weil sie unmittelbar mit den Vorkommnissen vom 7.7.2006 (der Festnahme des Sohnes) konfrontiert worden war und ihre eigene Angst vor Abschiebung er-neut aktualisiert wurde. Als Folge habe sie unzusammenhängend gesprochen, aber es sei auch zu verstehen gewesen, dass sie sich umbringen wolle. Nachdem sie sich auch bis zum nächsten Tag nicht beruhigt hatte, brachten die Angehörigen sie aus Angst um ihre körperliche und seelische Gesundheit in die Klinik. Dort wurde der Zustand offensichtlich ebenfalls so ernst eingeschätzt, dass sie stationär aufgenommen wurde. Gestern Nachmittag verließ Frau Akbulut die Klinik in großer Panik, weil sie glaubte, an der Klinik gesehene Polizeibeamten wollten sie abholen. Sie ist jetzt wieder bei Verwandten untergebracht. Muzaffer Duman, ein Enkel Frau Akbuluts, fuhr daraufhin zur Klinik, um den Vorfall aufzuklären. Später berichtete er Marion Bayer darüber in einem Telefongespräch, dessen Inhalt sie im folgen-den Bericht wiedergibt: Bericht von Marion Bayer nach Telefongespräch mit Muzaffer Duman, einem Enkel von Fatma Akbulut: „Fatma Duman wurde am Nachmittag des 17.7.06 von Muzaffer Dumans Bruder, ihrem Enkel, in Schlüchtern zufällig aufgefunden. Sie irrte durch Schlüchtern und wirkte pa-nisch. Sie berichtete, in der Klinik sei Polizei gewesen, um sie abzuholen. Sie sei dann hinter einer anderen Frau aus der Tür geschlüpft und geflohen. Sie könne keinesfalls in die Klinik zurückkehren, sie sei nirgendwo mehr sicher. Keinesfalls gehe sie in die Klinik und auch nicht nach Hof Reith (das Wohnheim, in dem sie wohnt) zurück. Auch alle anderen Möglichkeiten zunächst zu Verwandten zu gehen, lehnt sie panisch ab. Muzaffer Duman bringt sie daraufhin mit dem Auto zu Bekannten. Im Auto legt sich Fatma Akbulut auf die Rückbank und versucht immer wieder, sich im Fußraum zu ver-stecken. Auf beruhigende Ansprache reagiert sie mit gesteigerter Panik. Sie sagt im-mer wieder, alle sollten still sein, sonst würden sie entdeckt werden. Muzaffer Duman fährt, nachdem er Fatma Akbulut zu Bekannten gebracht hat, in die Klinik, da seine Großmutter in ihrer Panik sehr überzeugend auf ihn wirkt. Zwei Kran-kenschwestern bestätigen ihm, dass zwei Polizisten am Nachmittag in der Klinik gewe-sen seien, allerdings nicht um Frau Akbulut abzuholen, sondern um eine andere Per-son einzuliefern. Dies habe bei ihr möglicherweise eine Panikattacke ausgelöst. Niemand habe aber direkt mitbekommen, wie und wann sie verschwunden sei. Muzaffer Duman besteht darauf mit einer Ärztin zu sprechen. Es sei nur eine Ärztin aus Gelnhausen da gewesen, Frau Heinz oder Heintsch. Diese sei sehr freundlich zu ihm gewesen und habe viel Verständnis für die Situation von Frau Akbulut gehabt. Sie ken-ne sie allerdings nicht. Die Situation höre sich aber außerordentlich schlimm an. Sie-habe ihm versprochen, sich um einen Therapieplatz bei einer kurdischsprachigen The-rapeutin zu kümmern und sich wieder mit ihm in Verbindung zu setzen. Er berichtet weiter, auch bei den Bekannten fühle sich Fatma Akbulut nicht sicher. Sie sage immer wieder, nur eine Kirche könne sie jetzt noch schützen.“ Die aktuellen hier geschilderten Ereignisse machen deutlich, in welch akuter Gefahr Frau Akbulut sich aufgrund ihres Gesundheitszustands befindet. Die uns vorliegenden ärztlichen Bescheinigungen ab Oktober 2002, davon allein achtzehn von der behandelnden Psychiaterin und Neurologin Dr. Hofstätter (Schlüchtern), zwölf Bescheinigungen der Main-Kinzig-Kliniken in Schlüchtern sowie mehrere des Psychiatrischen Notdienstes Schlüch-tern weisen ebenfalls schon zu Beginn der Behandlungen eindrücklich auf die Gefahren einer Ab-schiebung für Frau Akbulut hin. Vielfach und immer wieder wird erklärt, dass bereits jeder Hinweis auf eine drohende Rückführung oder Abschiebung Gefahren für die Gesundheit Frau Akbuluts mit sich bringe und gebracht habe. In einem ihrer ersten Behandlungsberichte (6.2.2003) schreibt Dr. Hofstätter: „Sie sei ständig auf der Hut, habe Angst, man hole sie wieder ab, jemand komme zur Tür herein und verprügele sie. Insbesondere vor der Polizei habe sie große Ängste. Sie schlafe nachts nicht, habe ständig Kopfschmerzen, Unterbauchbeschwerden, Schwin-del, falle öfters hin.“ „Die Patientin äußert immer wieder Selbstmordgedanken, so dass sie sicherlich infolge ihrer Erkrankung nicht reisefähig ist. Darüber hinaus würde eine Rückführung in die Heimat sicherlich eine erhebliche Verschlechterung des Leidens mit sich ziehen.“ Main-Kinzig-Kliniken, Ärztliche Bescheinigung v. 30.9.2003: „Sie zeigt hier eine ausgeprägte Angstsymptomatik, zieht sich häufig ins Bett zurück, wirkt im Kontakt sehr gedrückt und verzweifelt. Körperlich ist sie von der psychischen Erkrankung gezeichnet. Sie ist abgemagert, weist viele Hämatome auf, durch häufige psychogene Stürze. Außerdem beklagt sie multiple Schmerzen, vor allen Dingen im Kopf- und Nackenbereich.“ „Sobald das Thema der drohenden Abschiebung abgesprochen wird, krümmt sich Frau A. zusammen und äußert sie würde sich eher das Leben nehmen als in die Türkei zu-rückzukehren. Diese Äußerung ist absolut ernst zu nehmen. Bei Frau A. liegt, solange die Abschiebung droht, eine chronische Suizidalität vor. Selbst wenn sie die Türkei lebend erreichen würde, wäre aufgrund der Vorgeschichte eine Retraumatisierung mit massiver psychischer und physischer Gefährdung hochwahrscheinlich.“ Dr. Hofstätter, Nervenärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Ausländerbehörde v. 16.10.2003: „Die Reiseunfähigkeit ist dadurch zu begründen, dass die Pat. unter massiven Angstat-tacken leidet, bei schweren depressiven Verstimmungen mit zum Teil Suizidgedanken. Diese Suizidgedanken haben sich deutlich verschlimmert, seitdem die Pat. von der dauerhaften Rückführung bedroht ist. Bei Angstattacken erleidet die Pat. schwere Schwindelattacken, Kopfschmerzen, bekommt ‚dissoziative Anfälle’, d.h. im Sinne von einer Konversionssymptomatik. Infolge der Ängste fällt die Pat. schließlich um und ist kurzzeitig nicht ansprechbar. [...] Es ist damit zu rechnen, dass vor einer Flugreise in ihr Heimatland, wo sie die traumatischen Erinnerungen erwarten, bzw. auf der Flugrei-se, es zu solchen dissoziativen Anfällen kommt. Nun steht zu befürchten, dass die Suizidgedanken, sowohl vor wie auch nach und während der Heimreise massivst zunehmen werden, da die traumatisierenden Erleb-nisse wieder aktualisiert werden.Das die Pat. durch Suizidgedanken gefährdet ist, kann auf Dauer auch nicht durch massive Sedierung ausgeschlossen werden. Ich denke da-her nach wie vor, dass die Pat. nicht reisefähig ist, wegen ihrer ausgeprägten Depres-sion und ausgeprägten Angssymptomatik mit den oben geschilderten körperlichen Folgen.“ Dr. Hofstätter, Nervenärztliches Attest zur Vorlage bei der Ausländerbehörde, 9.12.2003: „Die Patientin hat sich jetzt wieder das re. Handgelenk in einem solchen Sturzanfall (dissoziativer Anfall“ angebrochen und trägt eine Schiene. Eine Besserung der Sym-ptomatik konnte trotz stationärer und intensiver ambulanter Behandlung nicht erzielt werden.“ Main-Kinzig-Kliniken, Ärztliche Stellungnahme v. 16.12.2003: „Insbesondere wird deutlich, dass die depressive Symptomatik und die Ängste jeweils unter dem Druck, in das Land der traumatisierenden Erlebnisse, also ihre Heimat, zu-rückzukehren, zunehmen.“ Dr. Hofstätter, Ärztliches Attest zur Vorlage bei der Ausländerbehörde v. 2.8.2004: „Die Pat. hat sich innerhalb des letzten Jahres in ihrem Gesundheitszustand massiv verschlechtert. Die Abschiebung in das Heimatland oder ein anderes Land ist aus nervenärztlicher Sicht kontraindiziert.“ „Frau Akbulut ist nicht reisefähig aufgrund der o.g. Erkrankungen und ihrer ausgepräg-ten Suizidalität.“ Main-Kinzig-Kliniken, Ärztliche Stellungnahme v. 11.10.2004: „Aus psychiatrischer Sicht ist auch weiterhin von einer Rückführung in diese Umge-bung dringend abzuraten, auf Grund der zu befürchtenden massiven Zustandverschlechterung einschließlich der suizidalen Gefährdung.“ Dr. Hofstätter, Nervenärztliches Attest zur Vorlage bei der Ausländerbehörde v. 10.11.2004: „Es hat sich am Beschwerdebild der Pat. nichts geändert, weiterhin besteht die o.g. Symptomatik. Die Pat. ist aus nervenärztlicher Sicht auf Grund der Erkrankungen nicht reisefähig, außerdem ist sie ausgeprägt latent suizidal. Eine Abschiebung in das Heimatland oder in ein anderes Land hätte zur Folge, dass sich der Gesundheitszustand der Pat. massiv verschlechtern würde.“ Main-Kinzig-Kliniken, Ärztliche Stellungnahme v. 20.1.2005: „Auch weiterhin ist aus psychiatrischer Sicht eine Rückführung in die Heimat mit den dort erlebten Traumatisierungen nicht zu vertreten. Es steht sowohl eine massive Zu-standverschlechterung als auch eine vitale Gefährdung hierdurch zu befürchten.“ Main-Kinzig-Kliniken, Ärztliche Stellungnahme v. 20.4.2005: „Im Vordergrund der Beschwerdesymptomatik steht weiterhin die schwere depressive Beeinträchtigung sowie ausgeprägte Ängstlichkeit, eine psychisch begründete Schmerzsymptomatik sowie wechselnde Funktionsbeeinträchtigung verschiedener Körperfunktionen. Dementsprechend braucht sie auch weiterhin intensive Unterstüt-zung in der häuslichen Umgebung durch die Angehörigen. Zudem ist für sie die Unsi-cherheit bezüglich des weiteren Aufenthaltes in Deutschland, bzw. die mit großer Furcht behaftete Möglichkeit der Rückführung in die Heimat, in der sie massiv trauma-tische Erlebnisse hatte, eine große Belastung.“ Dr. Hofstätter, Ärztliches Attest zur Vorlage bei der Ausländerbehörde v. 20.12.2005: „Die Patientin stürzt weiterhin täglich. Erhebliche Prellungen und Hämatome wurden sich hierbei schon zugezogen. Beim Gehen wird die Hilfe von Sohn und Ehemann be-nötigt. Sie zieht sich außer bei Arztbesuchen ins Haus zurück, verlässt dieses nicht mehr. Sie hat massive Angst vor der Polizei, vor Folterung oder gar getötet zu werden. Nur alleine die Vorstellung, wieder in ihr kurdisches Heimatland zurückkehren zu müs-sen, erzeugt bei ihr massive Panikattacken.“ „Das Beschwerdebild der Pat. hat sich massiv verschlechtert und die o.g. Symptomatik besteht weiterhin, jedoch noch ausgeprägter. Die Pat. ist aus ärztlicher Sicht nicht rei-sefähig auf Grund der Erkrankungen, außerdem besteht eine ausgeprägte latente Sui-zidalität. Der Gesundheitszustand würde sich bei einer Abschiebung in das Heimatland oder in eine anderes Land massivst verschlechtern, bis hin zu einer akuten Suizidali-tät.“ Nach den vorliegenden Unterlagen wurde Frau Akbulut dreimal wegen akuter Notfälle, z.T. mit schweren Verletzungen verbunden, stationär in der psychiatrischen Abteilung der Main-Kinzig-Kliniken aufgenommen: vom 3. bis 12.3.2003, vom 23.9. bis 10.10.2003 und vom 10.8. bis 24.8.2004. Da die behandelnden Ärztinnen und Ärzte keine Spezialisten in der Behandlung traumatisierter Flüchtlinge sind, wurde zur Überprüfung der ärztlichen Diagnosen ein psychologisches Fachgut-achten bei der Organisation „exilio - Hilfe für Flüchtlinge und Folterüberlebende e.V.“ in Auftrag gegeben. „exilio“ ist Mitglied in der „Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zent-ren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF)“ und wird finanziert u.a. aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds der EU (vergeben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), der Deut-schen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e.V., dem Deutsches Kinderhilfswerk e.V. etc., so dass die Behandlung und Begutachtung für die Klienten kostenlos ist. Die daraufhin am 4.7. 2005 bei „exilio“ durchgeführte Exploration konnte jedoch aufgrund des da-maligen desolaten Gesundheitszustands nicht in der vorgesehenen Weise durchgeführt werden. Der Grund war offensichtlich v.a. in der langen Autofahrt zu „exilio“ in Lindau / Bodensee zu sehen: „Frau Akbulut erschien in der Begleitung ihres Mannes und ihres Sohnes zum verein-barten Termin. Sie wurde von ihren Angehörigen gestützt hereingeführt. Sie setzte sich vor dem Stuhl auf den Boden und legte sich während des Gespräches immer wieder auf den Boden und richtete sich nur beim Ansprechen wieder auf. Sie klagte zunächst, ihr sei schlecht von der langen Autofahrt und sie habe Kopfschmerzen. Daraufhin nahm sie ein Kopfschmerzmittel ein. Außerdem litt die Patientin offensichtlich unter Schwindel, sie schwankte stark und musste sich beim Gehen stützen lassen.“(exilio-Bericht) Obwohl der Gutachter Frau Akbulut wegen ihres schlechten Zustands nur kurz befragen konnte, kam er aufgrund des aktuellen Zustands zur Diagnose, dass Frau Akbulut an einer „massiven geis-tigen Verwirrung“ leide, sie sei „stark eingeschränkt in ihrem Denken mit formalen und inhaltlichen Denkstörungen, sehr unkonzentriert und ist zeitlich-räumlich desorientiert. Daher war die Begut-achtung auf posttraumatische Belastungsstörung innerhalb der Exploration bei exilio nicht möglich und für die Patientin völlig unzumutbar.“ Dies entspricht auch teilweise den Berichten der behandelnden Ärzte, insbesondere nach den An-fällen von Fatma Akbulut. Andererseits war sie offensichtlich während der Behandlungen bei Dr. Hofstätter durchaus hin und wieder fähig, ihre Ängste und ihre Leiden selbst zu schildern. Einige der Unterzeichner/innen dieser Petition, insbesondere aus der Angehörigengruppe sowie des Unterstützerkreises der Familie, wissen aus eigenem Erleben und Kennenlernen von Fatma Akbulut, dass sie - vor allem in geschützter Atmosphäre, umgeben von ihren Angehörigen - zeit-weise durchaus fähig ist, sich zu artikulieren und ihre Ängste zu beschreiben. Hierzu verweisen wir auf den bereits erwähnten Bericht von Marion Bayer über das Gespräch mit Frau Akbulut am ver-gangenen Freitag. Wir gehen davon aus, dass sämtliche der vorgenannten Atteste und Berichte und viele weitere der Ausländerbehörde vorliegen und somit auch dem Petitionsausschuss zur Verfügung stehen. Wir sehen daher von einer Zusendung ab. Fehlende Dokumente können wir bei Bedarf nachreichen. Unseres Erachtens ergibt sich aus den ärztlichen Berichten, dass bereits seit der ersten Ankündi-gung der Abschiebung für Frau Akbulut eine unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit und im Ex-tremfall für ihr Leben bestand. Die Behandlungsberichte belegen, dass Frau Akbulut jeder Zeit infolge eines Anfalls mit Bewusstlosigkeit lebensgefährlich oder gar tödlich verunglücken kann. Ebenso besteht die Gefahr einer Selbsttötung, auf die die Ärzte ebenfalls immer wieder hinweisen und auf die auch Frau Akbulut im Gespräch mit Marion Bayer selbst indirekt hinweist, wenn sie sagt: „Sie glaube, Serif sei schon nicht mehr in Deutschland sondern in der Türkei und man sage ihr nichts davon, weil sie sich dann etwas antun würde.“ Die Berichte von Marion Bayer und Muzaffer Duman belegen, das diese Gefahr akut ist und be-sonders im Fall einer tatsächlichen oder von Frau Akbulut subjektiv empfundenen unmittelbaren Gefahr, abgeschoben zu werden, besteht. Denn bereits beim bloßen Erblicken eines Polizeibeam-ten besteht die Gefahr, dass sie entweder einen Anfall erleidet und aus diesem Grunde gefährlich stürzt, oder dass sie sich etwa aus einem Fenster stürzt und dabei umkommen könnte. Diese Ge-fahr besteht insbesondere auch im Falle einer weiteren Inhaftierung ihres Sohnes Serif Akbulut zum Zwecke der Abschiebung und im Fall der Abschiebung selbst. Das gleiche würde gelten für eine evt. geplante getrennte Abschiebung des Ehemannes Ali Akbulut. Weder durch eine von der Ausländerbehörde immer wieder ins Spiel gebrachte „Sicherheitsbeglei-tung“ bzw. „ärztliche Begleitung“ kann dieser Gefahr begegnet werden. Dies wurde von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden leider nicht wahrgenommen. Nicht nur das, es wurde bisher auch eine mehrfach vom Rechtsanwalt der Familie geforderte amtsärztli-che Überprüfung der von den behandelnden Ärzten festgestellten Reiseunfähigkeit nicht durchge-führt. Das verstehen wir nicht und wiederholen noch einmal unsere Bitte, der Petitionsausschuss möge der Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises eine solche amtsärztliche Untersuchung empfeh-len. Da wir vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sowie in Kenntnis der bisherigen ärztlichen Bescheinigungen davon ausgehen, dass eine Ausreise von Frau Akbulut wie auch ihres Sohnes und ihres Ehegatten bis auf weiteres unmöglich ist, regen wir darüber hinaus eine Intervention des Petitionsausschusses bei der Zentralen Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt an mit dem Ziel einer vorerst unbefristeten Aussetzung der geplanten Abschiebung von Frau Akbu-lut und ihrer Familie. Serif Akbulut Serif Akbulut ist hier sozial wie auch gesellschaftlich integriert. Serif Akbulut hat einen Ausbil-dungsplatz zum Beruf Zimmermann, wahlweise eine Arbeitsstelle als Druckereihelfer in Aussicht (Anlagen). Damit könnte die bereits erfolgte Integration auch in wirtschaftlicher Hinsicht fortgesetzt werden. Viele der Unterzeichner/innen dieser Petition kennen Serif Akbulut persönlich. Er ist ein verantwor-tungsvoller junger Mann, der sich aufopferungsvoll um seine kranken Eltern sorgt und sich hier trotz aller Schwierigkeiten, die sich aus seiner aufenthaltsrechtlichen Problematik ergeben, gesell-schaftlich integriert hat. Vor zwei Jahren machte er seinen Hauptschulabschluss (Anlage), nicht gerade mit überragenden Noten. Das ist aber vor dem Hintergrund, dass er erst die deutsche Sprache lernen und bereits seit dem 15. Lebensjahr sämtliche eigenen Belange und die seiner kranken Eltern vertreten musste, verständlich. Und auch deshalb nicht verwunderlich, weil auf Serifs Schultern der ganze Druck durch die jahrelange Drohung mit Abschiebung direkt lastete. Dieser Druck verstärkte sich noch durch die sich verschlimmernde Krankheit seiner Mutter, um die er ständig in Angst lebte, wie er uns berichtete. Wir schlagen den Mitgliedern des Petitionsausschusses vor, sich dies einmal auf die eigene Person bezogen vorzustellen. Dennoch nutzte Serif seine eingeschränkte Freizeit und engagierte sich als Spieler in örtlichen Fußballvereinen, bei denen er offenbar recht begehrt ist. Auch hier kann wohl von einer gelunge-nen Integration gesprochen werden. Was ihm bisher nicht gelang und nicht gelingen konnte, ist die so genannte „wirtschaftliche Integra-tion“, ein „sozialleistungsunabhängiges Einkommen“, das von den Behörden in der Regel verlangt wird, wenn es z.B. um Bleiberechtsregelungen oder Behandlung als „Härtefall“ geht. Das ist jedoch nicht ihm selbst anzulasten, denn er hat sich oft um Arbeitsplätze bemüht, die ihm bisher aufgrund des fehlenden Aufenthaltstitels jedes Mal von Seiten der Arbeitsagentur nicht genehmigt wurden. Die Möglichkeit der „wirtschaftlichen“ Integration gäbe es für Serif Akbulut aufgrund der Arbeitsan-gebote, wie erwähnt. Wir halten einen weiteren Aufenthalt von Serif für eine Bereicherung unserer Gesellschaft. Die Unterzeichner/innen dieser Petition setzen sich für eine humanitäre Bleiberechtsregelung für die Familie Akbulut ebenso ein wie für andere Familien in ähnlicher Lage. Wir stehen damit nicht alleine, viele Organisationen, Einzelpersonen und Politiker/innen aller demokratischen Parteien haben sich der Forderung nach einer solchen Regelung angeschlossen. In zahlreichen Städten und Gemeinden sind in den letzten Monaten Initiativen für ein Bleiberecht bestimmter geduldeter Familien entstanden. Und zunehmend sprechen sich Gemeinde-, Stadt- und Kreisparlamente in Hessen für eine humanitäre Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlingsfamilien aus. Im Fall der Familie Akbulut haben die zahlreichen Solidaritätsbekundungen von Einzelpersonen und die Interventionen von Politiker/innen verschiedener Parteien gezeigt, dass ein nicht unerheb-liches öffentliches Interesse an einer positiven Entscheidung für einen Verbleib der Familie in Deutschland besteht. Im Dezember letzten Jahres sprach sich laut Pressemeldungen auch der hessische Innenminister Volker Bouffier für eine solche Regelung aus. "Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) will ein festes Bleiberecht für Ausländer, die seit Jahren mit einer vorläufigen "Duldung" in Deutschland leben und eine Arbeits-stelle haben. 'Diese Menschen sind mit ihren Familien hier fest integriert. Eine späte Abschiebung wird daher generell als ungerecht empfunden.' "Für geduldete Flüchtlinge ohne Job schlägt der Minister ein vorläufiges Bleiberecht verbunden mit einer Arbeitserlaubnis für eine 'Zwischenphase' von etwa einem halben Jahr vor. Findet der Betreffende in der Zeit eine Stelle, mit der er sich selbst ernähren kann, soll auch er ein festes Aufenthaltsrecht bekommen dürfen." "Voraussetzung sei in allen Fällen, dass die Flüchtlinge seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, Kinder haben, erkennbare Integrationsbemühungen zeigen - et-was Deutsch lernen - und sich nicht strafbar gemacht haben." aus: Frankfurter Rundschau v. 5.12.2005, „Bouffier für Bleiberecht“ Obwohl Herr Bouffier mit seinem Vorschlag viele Einschränkungen verband, machte er damit vie-len der langjährig geduldeten Flüchtlinge Hoffnung, dass ihr jahrelanges Leiden unter der „Ausrei-sepflicht“ beendet werden könne. Mittlerweile ist bekannt, dass von Seiten der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerich-tet werden soll, die einen Vorschlag für eine mögliche neue Altfallregelung bis zur kommenden Innenministerkonferenz im November erarbeiten soll. Nach unseren Informationen wird Herr Bouf-fier an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen. Gleichzeitig wird innerhalb der Bundesregierung die Aufnahme einer Regelung zu dem Problem der „Kettenduldungen“ in das Aufenthaltsgesetz diskutiert. Im Rahmen der Evaluierung der vorge-sehenen Gesetzesänderung zur Anpassung an eine EU-Richtlinie wurden viele Behörden und NGOs aus den Bereich Migration und Flüchtlingspolitik beteiligt. Vor diesem Hintergrund einer breiten Diskussion einer Bleiberechtsregelung bzw. Lösung des Problems der „Kettenduldungen“ verstehen wir nicht, warum die früher oder später zu erwartende Bleiberechtsregelung - ob als Innenministerbeschluss oder per Gesetzesänderung - nicht als neuer zu berücksichtigender Aspekt in der von Serif Akbulut am 25.5.2006 für seine Familie eingereich-ten Petition verstanden wurde. Das Bündnis für Bleiberecht Hanau / Main-Kinzig-Kreis, dem viele der hier unterzeichnenden Per-sonen wie auch viele geduldete Familien angehören, hat wie zahlreiche andere Organisationen Herrn Bouffier aufgefordert, für die potentiell von einer künftigen Bleiberechtsregelung betroffenen Menschen in Hessen einen Abschiebestopp zu erlassen. Dies ist ihm nach § 60a Aufenthaltsge-setz rechtlich möglich: „§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längs-tens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“ Anmerkung: § 23 Abs. 1 ermöglicht ebenfalls einen Abschiebestopp, verlangt jedoch „Bundeseinheitlichkeit“, d.h. eine Abstimmung mit dem Bundesinnenminister. Aus dem Innenministerium wurde jedoch geantwortet, ein Abschiebestopp sei nicht möglich, weil dieser Personenkreis noch nicht genau zu benennen sei. Wir gehen jedoch davon aus, dass gerade aus diesem Grund zunächst von Abschiebungen groß-zügig abzusehen wäre, da jede Abschiebung jetzt nur unnötiges Leid bei den Betroffenen, insbe-sondere bei den hier geborenen oder aufgewachsenen Kindern, bedeutet. Der Forderung nach einem Abschiebestopp schließen sich jetzt zunehmend auch Stadt- und Kreis-parlamente an, z.B. kürzlich die Hanauer Stadtverordnetensitzung und das Parlament des Main-Kinzig-Kreises. Im Fall der Familie Akbulut schrieben viele Bürger/innen Faxe und Emails an Politiker/innen, auch an Mitglieder des Landtags und des Petitionsausschusses. Dies führte zu unterschiedlichen Reaktionen. Während die meisten der Abgeordneten sich positiv für ein Bleiberecht Serifs und seiner Familie äußerten und sich einzusetzen versprachen, erhielten mehrere Absender die negative Reaktion eines Mitglieds des Petitionsausschusses, der mit seiner Auffassung sicherlich nicht der einzige ist. Deshalb wollen wir uns kurz damit auseinandersetzen und geben den hier relevanten Auszug im Wortlaut wieder: „vielen Dank für Ihre Email in der Angelegenheit Akbulut. Auf Grund Ihres Vortrages habe ich den Sachverhalt nochmals recherchiert. Das Problem liegt darin, dass es sich um eine Wiederholungspetition handelt; der Sachverhalt wurde vollständig in einer vo-rangegangenen Petition überprüft. Dabei ist festzuhalten, dass ein Bleiberecht über ei-ne Härtfallregelung nicht möglich ist. Gegen eine Behandlung als Härtefall sprechen der Sozialhilfebezug der Familie und die fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Dabei handelt es sich um absolute Ausschlussgründe. Herr Akbulut ist daher ausreisepflichtig. Er wusste bei seiner Einreise, dass sein Aufenthalt in Deutschland nur vorü-bergehend sein sollte. [...] Mit freundlichen Grüßen“ Mit der „Angelegenheit Akbulut“ ist der jetzt 20jährige Serif Akbulut gemeint, der im Alter von 12 Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam. Mit etwas Nachdenken wird der Abgeordnete sicher mit uns einer Meinung sein, dass dem damals 12jährigen kaum zum Vorwurf gemacht wer-den kann, dass seine Eltern nach Deutschland geflohen sind und ihn mitgenommen haben. Mit dem Ablehnungsgrund „Wiederholungspetition“ für die Eingabe Serif Akbuluts vom 25.5.2006, deren Sachverhalt bereits „vollständig“ in der ersten Petition der Familie geprüft worden sein soll, haben wir uns bereits weiter oben auseinandergesetzt. Und wir sind auch der Meinung, dass - wie wir glauben, im ersten Teil dieser Eingabe nachgewie-sen zu haben - eine ausreichende Prüfung der bereits in der ersten Petition vorgebrachten ge-sundheitlichen Situation von Fatma Akbulut als Abschiebehindernis damals nicht vorgenommen wurde. In keiner der Petitionen wurde übrigens die Befassung der hessischen Härtefallkommission ver-langt. Wir halten die „Ausschlusskriterien“ zur Bestimmung von Härtefällen aber grundsätzlich für revisionsbedürftig. Ali Akbulut Ali Akbulut wirkt vorzeitig gealtert, er bewegt sich schwerfällig, sein Alter kann auf Mitte siebzig geschätzt werden, tatsächlich ist er erst 63 Jahre alt. Aus einem Bericht von Marion Bayer, die anlässlich des Besuchs von Fatma Akbulut auch mit Herrn Akbulut ein Gespräch führte, erfahren wir: „Wir sprechen etwa 15 Minuten über den Gesundheitszustand von Herrn Akbulut. Sein Enkel Muzaffer Duman übersetzt auf kurdisch. Auf die Frage wie es ihm geht beschreibt er starke Schmerzen im Bauch. Auf genaue-res Nachfragen hin deutet er auf die Leistengegend auf beiden Seiten. Heute Morgen habe er kaum aufstehen können und er könne sich nicht bücken. Er sagt er habe eine Operation in Bad Soden Salmünster gehabt. Muzaffer Duman sagt, er glaube es habe sich um einen Leistenbruch gehandelt. Nach der Operation seien die Schmerzen nicht besser geworden. Wenn er sich aufrege seien die Schmerzen schlimmer. Seit Serif am Freitag morgen abgeholt wurde, seien die Schmerzen immer schlimmer geworden. Er greift zu seinem Asthma-Spray. Ich frage ihn nach den Atembeschwerden. Das Asthma-Spray ist bei Bedarf verordnet. Die Atembeschwerden seien unterschiedlich stark. Es habe schon Tage gegeben, an denen er es gar nicht braucht. Bei Aufregung werde es schlimmer. Seit Freitag sei es schlimmer geworden. Er benutzte das Spray mittlerweile stündlich. Er nehme noch andere Medikamente gegen das Asthma als Tabletten. Er kann allerdings nicht sagen welche. Die Tabletten sind leer. Normaler-weise sei Serif dafür zuständig neue zu besorgen.“ Serif Akbulut hatte uns früher auch von Depressionen seines Vaters berichtet, die des Öfteren auf-träten. Das komme von der ständigen Sorge um den Aufenthalt und um die kranke Ehefrau. Er befürchte, bei einer Rückkehr in die Türkei erneut gefoltert zu werden, wie es früher bereits ge-schehen sei. Und er leide unter der eigenen Hilflosigkeit. Nach den uns jetzt vorliegenden Unterlagen hatte Ali Akbulut in seinem ersten Asylverfahren die erlebte Folter detailliert geschildert. Wir halten seine Schilderung der Fluchtgründe für ebenso glaubhaft wie die von seiner Ehefrau immer wieder wenigen Menschen gegenüber berichteten schrecklichen Erlebnisse, die zu ihrer schweren Erkrankung geführt haben. Da dies jedoch für die Arbeit des Petitionsausschusses im Hessischen Landtag nicht relevant ist, erwägen wir eine entsprechende Petition an den Bundestag. Wir gehen davon aus, dass die hier nachgewiesene Unmöglichkeit der Ausreise von Frau Akbulut auch für ihren Ehemann gilt. Wir bitten im Falle der Annahme der Petition um sofortige Benachrichtigung der Ausländerbehör-den beim RP Darmstadt und im Main-Kinzig-Kreis sowie der von Serif Akbulut bevollmächtigten Frau Marion Bayer (Vollmacht in der Anlage), gfls. telefonisch: 0176-25111738. Im Fall der Nichtannahme oder Behandlung als Eilpetition bitten wir ebenfalls um sofortige Be-nachrichtigung von Frau Bayer. Wir sehen die sonst übliche Behandlung dieser Petition aufgrund der Abschiebehaft von Serif Ak-bulut jedoch nicht als angemessen an, da hier eine komplexe Problematik vorliegt, die nicht in kur-zer Zeit zu entscheiden ist. Diese Petition wird aufgrund ihrer über den konkreten Fall hinausreichenden Bedeutung öffentlich gemacht, unter Weglassung der Adressen und der Telefon-Nr. von Frau Bayer und es wird um weitere Unterzeichner/innen geworben. Herwig Putsche Verfasser der Petition für das Bündnis für Bleiberecht Hanau / Main-Kinzig-Kreis und im Auftrag der weiteren unten aufgeführten Personen aufgrund telefonischer Absprache oder Unterstützung per Email-Nachricht UntersützerInnen: Idris Akbulut, 36381 Schlüchtern - für die Familienangehörigen Marion Bayer, 63454 Hanau - für den Unterstützer/innenkreis der Familie Akbulut aus Schlüchtern Gisela und Volker Lorenzen, 63549 Ronneburg; Gisela Adrian, 63549 Roneburg; Jutta Rest, 63549 Ronneburg - für den Unterstützer/innenkreis der Familie Ayhanci, Ronneburg Pfarrer Henning Schröder, 63517 Rodenbach - für den Unterstützer/innenkreis der Familie Zülküflü, Rodenbach Willi Hausmann, 63452 Hanau - für den Hanauer Helferkreis Hagen Kopp, 63796 Kahl - für das Flüchtlings-Café, Hanau Heinz Bayer, 63452 Hanau - als Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Kreisverband Hanau /12 - 12 - Christine Erler, 63674 Altenstadt - staatlich geprüfte Sozialberaterin für Migrationssozialarbeit - und die Hip-Hop-Gruppe Platinum Playaz des Internationalen Bundes Hanau Elke Wolf, 63456 Hanau - für die Mitarbeiter/innen der Hanauer Hilfe e.V. Thomas Lutz, 63452 Hanau - für die Welle Jugend- und Familienhilfe Maintal e.V. Hans-Christoph Stoodt, 60323 Frankfurt - als Pfarrer für Stadtkirchenarbeit an St. Katharinen Pfarrer Otto Löber, 61130 Nidderau; Thomas Ohl, 63505 Langenselbold - für den Vorstand der Diakonischen Flüchtlingshilfe im Main-Kinzig-Kreis e.V. Friedhelm Winkel, 63457 Hanau - für das Hanauer Sozialforum / Bündnis gegen Sozialabbau Hatice Zülküflü, 63517 Rodenbach - für Jugendliche ohne Grenzen Hanau / Main-Kinzig-Kreis Ines Welge, 65195 Wiesbaden - für den Flüchtlingsrat Wiesbaden als Privatpersonen unterzeichnen: Gerhard und Evelyn Krietsch, 63454 Hanau Timmo Scherenberg, 35037 Marburg Heidi und Wilfried Konrad, 3549 Ronneburg Claudia Walter, 63571 Gelnhausen Dietrich Stapff, 63571 Gelnhausen Rosmarie, Markus und Daniela Bayer, 63452 Hanau Uta Schaffner, 64404 Bickenbach Hildegard Bentfeld, 60316 Frankfurt Cornelia Scheibe, 64665 Alsbach Sven Lange, 63454 Hanau Michael Bentfeld, 22589 Hamburg Maria Kurku-Sprenger, 63457 Hanau Astrid Fehrenbach und Burkhard Nobbe, 63571 Gelnhausen Anlagen Gesprächsprotokoll Marion Bayer / Fatma Akbulut - 3. S. Lehrstellenangebot (Kopie eines Faxes) Arbeitsplatzangebot (Kopie von Original) Abschlusszeugnis (Hauptschulabschluss) Vollmacht
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