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++ 5 | 2839 Zeichen | Artikel vom: 02. 08. 2006
Druckversion  Pressemitteilung 1. August 2006 Serif Akbulut: Eilantrag gegen Abschiebung abgelehnt
Zweite Verfolgung findet in Deutschland statt
Streit um amtsärztliches Gutachten geht weiter

Ein erneuter Abschiebeversuch scheint als in der nächsten Zeit bevorzustehen. Informiert Euch regelmässig über den Sachstand. Wir werden ,wenn möglich ,die Abschiebe-Airline mit Flugnr. bekanntgeben. So können viele dort anrufen und ihren Protest gegen das Abschiebegeschäft ausdrücken. |  |
Wie erwartet lehnte das Frankfurter Verwaltungsgericht gestern den Eilantrag gegen die geplante Abschiebung Serif Akbulut ab. Der 20jährige Kurde sitzt seit einem missglückten Abschiebeversuch am 7. Juli in Abschiebehaft. Aufgrund des Antrags war in der vorletzten Woche ein weiterer Abschiebetermin geplatzt.
Jetzt kann die Abschiebemaschinerie wieder anlaufen, kommentiert Herwig Putsche, Sprecher des Hanauer Bündnisses für Bleiberecht, den Einzelrichterbeschluss.
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Auf die inhaltliche Argumentation, dass die Gesundheit der Mutter von Serif durch eine Abschiebung ihres Sohnes gefährdet sei, ließ sich der Richter nicht ein, so Putsche weiter, hier verweist er lediglich auf frühere Entscheidungen der Gerichte.
Die asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren der Familie Akbulut zeigten nach Putsches Ansicht, dass weder die Behörden noch die Gerichte in der Lage seien, Fluchtgründe vorurteilsfrei zu prüfen: Von vorneherein wurde hier nach Widersprüchen gesucht, um die Glaubwürdigkeit des Asylantrags zu erschüttern. Zum Teil sehr detaillierte Berichte über erlebte Folterungen wurden nicht ernst genommen.“ Was dabei herauskomme, sei eine zweite Verfolgung, die in Deutschland stattfinde. Gefolterte Menschen würden so an die Verfolgerländer ausgeliefert.
Unterdessen geht der Streit um die vom Main-Kinzig-Kreis veranlasste amtsärztliche Überprüfung von Fatma Akbulut weiter. Der Gutachter hatte Flugreisetauglichkeit attestiert. Das Bleiberechtsbündnis besteht jedoch weiter darauf, dass im Fall der Familie Akbulut so genannte inlandsbezogene Abschiebehindernisse bestünden, die von den Behörden nicht erkannt und vom Amtsarzt nicht geprüft worden seien.
Hagen Kopp vom Unterstützerkreis der Familie: Uns liegt jetzt ein Gutachten des Gesundheitsamts in einem Parallelfall vor. Auch hier hatten die Gerichte den Aussagen der betroffenen Frau über ihr widerfahrene Misshandlungen nicht geglaubt, die Ärzte jedoch wie bei Frau Akbulut eine schwere Traumatisierung attestiert. In diesem Fall sei die Diagnose von einer Amts-ärztin bestätigt worden, ergänzt Kopp und zitiert aus dem Gutachten: Aus amtsärztlicher Sicht ist daher zur Zeit keine Reisefähigkeit bezüglich der Rückkehr in das Heimatland gegeben.
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