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++ 7 | 2961 Zeichen | Artikel vom: 16. 12. 2006   Druckversion

Verfahren gegen Wiesbadener Antifaschisten eingestellt

Die Aufkleber-Farce hat ein Ende!

Wir freuen uns dass der Versuch der Stadt Wiesbaden ihre sogenannte Gefahrenabwehr-Verordnung gegen politisches Engagement im öffentlichen Raum anzuwenden in diesem Fall gescheitert ist.

Wir freuen uns dass der Versuch der Stadt Wiesbaden ihre sogenannte Gefahrenabwehr-Verordnung gegen politisches Engagement im öffentlichen Raum anzuwenden in diesem Fall gescheitert ist.

Zur Erinnerung: Ein Wiesbadener Antifaschist wurde mit Bußgeld belegt, weil er einen Nazi-Aufkleber unkenntlich machte, ein von ihm verfasster Leserbrief, der sich kritisch auf das Verhalten von zwei HiPos bezog, sollte ein Beleidigungsverfahren begründen. (Der AKU berichtete)



Die Schaffung von Öffentlichkeit hat also doch Wirkung gezeigt.

Das rechtspositivistische Vorgehen Wiesbadener Ordnungsbehörden wurde zurückgewiesen. Diese haben mit ihrer rein „formalen“ Sichtweise stets keinen Unterschied machen wollen zwischen Unkenntlichmachung von Nazi-Propaganda und groß angelegten kommerziellen Werbeaktionen. Daher forderten  Wiesbadener Initiativen und Betriebe in einem gemeinsam verbreiteten Flugblatt,die Rücknahme des Bußgelds und die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens. “ Wir freuen uns dass der Versuch der Stadt Wiesbaden ihre sog. "Gefahrenabwehrverordnung" gegen politisches Engagement im öffentlichen Raum anzuwenden in diesem Fall gescheitert ist. Denn genauso wie es gilt dem Rassisten in der Supermarktschlange nicht das letzte Wort zu lassen, gilt es Nazipropaganda aus dem öffentlichen Raum zu entfernen“ so ein Sprecher der Unterstützer.

Die Aufkleber-Farce hat ein Ende!

"Mit Beschluss vom 22.11.2006 hat die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Wiesbaden das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Beleidigung / übler Nachrede nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Einstellung nach dieser Vorschrift bedeutet genau das, was jeder normal denkende Mensch schon vorher wusste, nämlich dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten meinerseits vorlag. Zur Erinnerung: Kriminalisiert werden sollte ein Leserbrief, der am 25.03.2006 im Wiesbadener Tagblatt abgedruckt wurde, und sich kritisch auf das Verhalten von zwei Wiesbadener Hilfspolizisten bezog. (AKU berichtete)

 

In der Folge entschied dann das Amtsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 24.11.2006, auch das Verfahren in der Bußgeldsache (Überkleben eines NPD-Aufklebers auf einem Zigarettenautomaten) nach § 47 II OWiG auf Kosten der Staatskasse einzustellen.

 

Die notwendigen Auslagen - sprich vor allem meine Anwaltskosten - werden von der Staatskasse jedoch nicht übernommen, was einen faden Beigeschmack hinterlässt. Es bedeutet schlicht, dass ein Mensch für das Unkenntlichmachen von Nazipropaganda auch dann noch - zumindest finanziell - bezahlen soll, wenn der Versuch der strafrechtlichen Verfolgung gescheitert ist.

 

Auf Grund der sowohl inhaltlichen als auch finanziellen Solidarität politischer Initiativen und Kollektivbetriebe Wiesbadens bleibt mir auch das ersparrt.

Ich bedanke mich bei allen, die mich unterstützt haben!"

 

Ralf D.

 

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