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++ 17 | 3073 Zeichen | Artikel vom: 23. 01. 2009   Druckversion

Wie verhalte ich mich bei einer Festnahme und auf der Wache?

Unser Protest lässt sich durch das Polizeiaufgebot und Personenkontrollen im Wald nicht einschüchtern...

Unser Protest lässt sich durch das Polizeiaufgebot und Personenkontrollen im Wald nicht einschüchtern...

Hier noch einmal einige Rechtshilfe-Infos betreffend dem Verhalten gegenüber den Damen und Herren der Staatsmacht, wenn man in den Fokus ihres Interesses gerät...



In Fall, dass Du festgenommen wirst mache auf Dich und deine Situation aufmerksam und rufe Umstehenden deinen Namen zu. Besser ist, du hast einen vorbereiteten Zettel, wo dein Vor-und Zuname, sowie dein Geburtsdatum vermerkt ist. Diesen Zettel kannst du bei Bedarf an einen der Umstehenden geben, damit der ErmittlungsA usschuss informiert wird. Nummer des EA wird bekannt gegeben. Dort kümmern sich Menschen um bei Demos festgenommene Menschen.

·  Wichtig ist, passendes Telefongeld (Bestechungsvorwurf) und Personalausweis (Erkennungsdiestliche Behandlung) dabei zuhaben.

·  Versuchen ruhig zu bleiben und sich nicht heftig bewegen z.B. sich aus dem Griff eines Polizisten zu lösen, dies kann als Widerstand gegen die Staaatsgewalt ausgelegt werden.

Auf der Wache: 

·     sofort Rechtsmittelbelehrung einfordern!

·     Widerspruch gegen die Festnahme einlegen.

·     Das Recht auf telefonieren einfordern, entweder Angehörige, Rechtsanwalt oder EA- Nummer (Ermittlungsausschuss)

·   Keine Aussage zur Sache machen, sprich Klappe halten. (Alles was sie sagen, kann gegen dich/sie verwandt werden)

·   Nur Angaben zur Person machen: Vor- und Familienname Familienstand, allg. Berufsbezeichnung ( Arbeitgeber nicht    angeben)

·   WICHTIG ist auch, außerhalb der Befragung keine Gespräche führen (Die "Kumpeltour" hat nichts mit Freundlichkeit oder Verständnis für Dein Anliegen zu tun, sondern ist eine Masche... )

·  keine Unterschriften leisten                       

·  Es kann zur Erkennungsdienstlichen Behandlung (Fotos und Fingerabdrücke) kommen, sofort Widerspruch einlegen !          

Innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme durch die Polizei muss der/die Festgenommene dem/der Haftrichter/in vorgeführt werden. Dort ebenfalls nur Angaben zur Person machen und weiterhin die Forderung stellen, eine/n Anwältin/Anwalt zu informieren, falls dies noch immer nicht geschehen ist.

Die Vorführung beim Haftrichter sollte bei Bedarf dafür genutzt werden, gegen das Verhalten einzelner PolizistInnen dir gegenüber zu protestieren und dies auch protokollieren lassen.

Ganz wichtig ist es, ein Gedächnisprotokoll anzufertigen,  darin muss außer dem Ablauf auch die Uhrzeiten, und Name des/ der BeamtInnen festgehalten werden.

Wenn du wieder aus Haft entlassen wirst, bitte unbedingt bei EA melden, damit du nicht weiter auf der Liste der festgenommenen Personen stehst.

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